Whistleblowing

Analisi e gestione delle segnalazioni

Unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2019/1937 und der damit verbundenen Umsetzungsgesetze sowie der Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodelle gemäß Gesetzesdekret Nr. 231 von 2001 Criocabin S.p.A. gewährleistet den Empfang, die Verwaltung, die Analyse und die Verarbeitung der bei Criocabin S.p.A. eingegangenen Meldungen, auch anonymer Meldungen. und deren Tochtergesellschaften.

Wer kann Berichte versenden?

Berichte können von Personen innerhalb oder außerhalb der Organisation gesendet werden, die in Italien und im Ausland tätig sind, wie z. B. Angestellte, Mitarbeiter, Selbstständige, Praktikanten, Berater, Lieferanten, Aktionäre oder Personen mit Verwaltungs- oder Kontrollfunktionen der Unternehmen des Criocabin Gruppe, als Direktoren oder Mitglieder des Ausschusses der Abschlussprüfer.

Über die gemeldeten Themen und Sachverhalte sowie über die Identität der Hinweisgeber wird größtmögliche Vertraulichkeit gewährleistet, so dass der Meldende keinerlei Repressalien ausgesetzt ist.

Was kann gemeldet werden?

Die möglichst detaillierten Meldungen betreffen rechtswidrige Verhaltensweisen, Handlungen oder Unterlassungen, die das öffentliche Interesse oder die Integrität des Unternehmens schädigen, von denen der Hinweisgeber im beruflichen Kontext Kenntnis erlangt hat, wie beispielsweise die Begehung einer Tat Korruption oder Verletzung von Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz oder in der Umwelt.

Es handelt sich nicht um Whistleblowing-Meldungen und werden daher nicht berücksichtigt:

  • Es handelt sich nicht um Whistleblowing-Meldungen und werden daher nicht berücksichtigt:
  • Beschwerden im Zusammenhang mit angeblichen Qualitätsmängeln von Produkten oder Ineffizienzen bei den von Unternehmen der Criocabin-Gruppe erbrachten Dienstleistungen.

Wer ist der Berichtsmanager?

Der Bericht wird vom Verwaltungsausschuss verwaltet, der sich aus dem Leiter des Personalbüros und dem Leiter der Managementkontrolle von Criocabin S.p.A. zusammensetzt.

Was die Berichte betrifft, die für die Zwecke des Gesetzesdekrets relevant sind. 231/2001 übermittelt der Manager die Berichte an das Aufsichtsorgan des zuständigen Unternehmens.

Eine Empfangsbestätigung des Berichts wird innerhalb von 7 Tagen nach Eingangsdatum sowie eine Antwort auf den Bericht innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt garantiert.

Meldekanäle

Berichte können über die folgenden Kanäle gesendet werden:

E-Mail: whistleblowing_criocabin@pec.it

Gewöhnliche Post: Personalbüroleiter und Managementkontrollmanager Criocabin S.p.A. – Persönlich reserviert, Via San Benedetto, 40/A 35037, Praglia di Teolo, (PD) Italien

Es besteht auch die Möglichkeit, über die oben genannten Kanäle einen persönlichen Termin mit dem Personalbüroleiter und dem Management Control Manager zu vereinbaren.

Unbeschadet der bevorzugten Nutzung der von Criocabin S.p.A. zur Verfügung gestellten Meldekanäle in den gemäß Art. Gemäß Art. 6 des Gesetzesdekrets 24 vom 10. März 2023 ist es auch möglich, sich an die zuständige Behörde (ANAC) zu wenden.

Die im Rahmen von Meldungen mitgeteilten Informationen und personenbezogenen Daten werden verarbeitet, um die Meldungen selbst zu verwalten und weiterzuverfolgen sowie etwaiges gemeldetes Verhalten zu untersuchen und die erforderlichen Maßnahmen gemäß den geltenden Gesetzen, einschließlich der Datenschutzgesetze, zu ergreifen. Für weitere Informationen zu den Methoden und Zwecken der Verarbeitung personenbezogener Daten, die in den Berichten enthalten sind und während des Verfahrens erhoben werden, laden wir Sie ein, die Informationen zur Datenverarbeitung auf dieser Seite zu konsultieren.